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Selbsthife > ☛ MIT MIR NICHT !
"Zeigt mir einen Mann der Gewalttat, mit dem es ein gutes Ende genommen hat
und ich will ihn zu meinem Lehrer machen.“
-Lao-Tse

Militärdienst aus Religions- und Gewissensgründen ablehnen
Auch nach einem abgelegten Bundesheerdienst!

Man kann AUCH NACH dem Bundesheerdienst "DURCH SPÄTERE EINSICHT und neue Glaubens*- und / oder Gewissensgründung" den Bundesheerdienst bzw. Militärdienst (schriftlich erklärt an die zuständige Behörde) verweigern! Das ist auf Basis der geltenden Gesetze möglich!
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* Zum Beispiel als Mitglied von UNIQ-Aeternus - Order of Owl

Im Schutz des Glaubens
Siehe dazu unser UNIQ-Aeternus Glaubensbekenntnis, Handlungscharta und Deklaration der Prinzipien,  Seite 19, Absatz III. Gewaltfreiheit


Auszug aus: "UNIQ-Aeternus Glaubensbekenntnis, Handlungscharta und Deklaration der Prinzipien",  Seite 19, Absatz III. Gewaltfreiheit

III. Gewaltfreiheit
Die Gewaltfreiheit ist eines unser höchsten Gebote. Daher lehnen wir jegliche Art von Gewalt, insbesondere Gewalt unter Einsatz von Schuss- und Stichwaffen ab. Dies gilt auch für Waffen und technische Apparate, die durch künstlich erzeugte elektromagnetische Strahlen (Mikrowellen u.ä.) oder Frequenzen, Lichtstrahlen (wie Laser), chemische Kampf- und Giftstoffe, Einfluss auf die menschliche Psyche nehmen. Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen, egal welcher Art, oder von wem sie auf Grund welcher Meldungen, Legenden und Doktrin initiiert werden oder wurden, sind Akte, die gegen unsere Glaubensüberzeugung stehen. Daher lehnen wir Kriegsdienste jeglicher Art - ob direkt oder indirekt - ab.
1. Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. ... und weiter ...
2. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln. (Siehe dazu LINK)


 
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