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Gesetzlicher Schutz
Kirchenaustritt: Freie Wahl der Religion (INFOSEITE)
Die Religionsfreiheit gehört zu den Menschenrechten.

Wenn Sie über einen Kirchenaustritt aus einer der alten Religionsgemeinschaften / Kirchen nachdenken.

Gesetzlich festgelegte Religionsfreiheit:
Das heißt, JEDER kann selbst frei entscheiden, ob er Mitglied bei einer Religion sein möchte und wenn ja bei welcher. Umgekehrt steht Jedem natürlich auch ein Kirchenaustritt JEDERZEIT frei. Diesen Rechtsanspruch gibt es sowohl in Österreich, Deutschland, Schweiz und in den Ländern der EU.

Ein Kirchenaustritt ist nur bei Körperschaftsstatus einer Kirche/Glaubensgemeinschaft notwendig!
Ein Kirchenaustritt ist nur dann erforderlich, wenn die Glaubensgemeinschaft von der Sie sich lösen wollen einen Körperschaftsstatus hat in Ihrem Land hat. Das heißt sie muss Mitglieder haben, aber auch unabhängig von ihnen existieren können. Darunter fallen beispielsweise die katholische und die evangelische Kirche. Ist die Glaubensgemeinschaft/Kirche aber nur als Verein organisiert genügt der ordentliche Austritt aus dem Verein.

Der Kirchenaustritt wird z.B. in Deutschland in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Je nach Wohnort und Religion musst man eventuell eine Gebühr bezahlen, unterschiedliche Dokumente vorlegen etc.. In Brandenburg ist der Kirchenaustritt beispielsweise kostenlos, in Bayern zahlst man dafür 31€. Wie der Kirchenaustritt im jeweiligen Bundesland geregelt wird, kannst man jederzeit nachschauen (für Deutschland z.B. hier: http://www.kirchenaustritt.de/).

Für Österreich gilt: Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat Ihres Hauptwohnsitzes. Austrittskosten in Österreich: Für den Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft fallen in Österreich keine Gebühren an. Wird eine Austritts-Bestätigung gewünscht, können hierfür Gebühren (von ca. 2-15€) anfallen. Der Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) ist nach dem Austritt noch bis zum Monatsende, des Monats in dem die Bekanntgabe bei der Behörde eintrifft, zu zahlen. (Nähere, aktuelle Infos für Österreich können Sie hier finden: http://www.kirchenaustritt.at/Austritt/austritt.html)

Selbstständiger Kirchenaustritt geht schon ab dem 14. Lebensjahr
Nach einem Kirchenaustritt musst man auch in Deutschland keine Kirchensteuer mehr bezahlen! Dank der elektronischen Lohnsteuerkarte wird diese Information direkt an das Finanzamt und von dort aus an deinen Arbeitgeber übermittelt.

Berufliche Konsequenzen kann ein Kirchenaustritt nur für Angestellte bei einem kirchlichem Träger, beispielsweise der Caritas haben sonst nirgends.
Prinzipiell steht es jedem frei aus einer Kirche jederzeit auszutreten – bei Kindern unter 12 Jahren können es nur die Eltern entscheiden. Zwischen 12 und 14 haben Kinder ein Mitspracherecht: Der Erziehungsberechtigte muss dem Austritt zwar zustimmen, kann aber nicht gegen den Willen des Kindes darüber entscheiden. Ab 14 Jahren ist man religionsmündig und kannst selbst entscheiden, welcher Glaubensgemeinschaft man angehören möchte.

Nachweispflicht des Kirchenaustritts
Wenn Sie sich für einen Kirchenaustritt entscheiden, sollten Sie sich darüber unbedingt einen Nachweis geben lassen – automatisch erhältst man so einen Nachweis nicht. Es könnte nämlich durchaus sein, dass man nach ein paar Jahren beweisen muss, dass man tatsächlich aus der Kirche ausgetreten ist. Wenn man das nicht kann könnte es sein das man die Kirchensteuer für die letzten Jahre nachbezahlen muss. Ob dein Kirchenaustritt richtig dokumentiert wurde kannst du ganz einfach nachprüfen: Auf Ihrer Gehaltsabrechnung findest Sie einen Vermerk über Ihre Konfession (Religionszugehörigkeit). Wenn dort nichts steht bzw. zwei Striche sind, hat der Arbeitgeber die neuen Informationen erhalten und wird keine Kirchensteuer mehr abführen.

BANK
Auch Ihre Bank sollte informiert werden, bzw. überprüfen Sie ob die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach Ihrem Austritt gestoppt wurde.

TRETEN VIELE AUS DEN ALTEN KIRCHEN AUS?
Kirchenaustritte 2015:
Deutsche verlassen in Scharen die Kirchen
Bei Katholiken wie Protestanten zeichnet sich ein dramatischer Zuwachs der Kirchenaustritte ab. Hauptgrund: das neue Verfahren bei Kirchensteuern auf Kapitalerträge.

Evangelische Kirche
Die evangelische Nachrichtenagentur „Idea" veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage bei den 20 evangelischen Landeskirchen, wonach 2014 so viele Menschen die Kirche verließen wie seit den Neunzigerjahren nicht mehr. 2014 haben bis zu 200.000 Menschen ihren Kirchenaustritt erklärt. Der höchste Wert seit 1997, als die Evangelische Kirche Deutschland 196.600 Mitglieder verlor.
Schon 2013 gab es bei den Austritten einen kräftigen Zuwachs 170.000 verließen die Kirche.

Katholische Kirche
Ähnlich trifft es die katholische Kirche.
Bei ihr liegen die Austrittszahlen für 2013 vor: Mit 178.000 waren es 60.000 mehr als im Jahr zuvor. Dieser Zuwachs, der viel mit Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst zu tun hatte, wurde 2014 noch einmal übertroffen. Dies lassen erste Angaben aus Großstädten mit Steigerungsraten um bis zu 20 Prozent erwarten. Damit nähert sich auch die katholische Kirche der Zahl von 200.000 Austritten.

Den alten Kirchen und Glaubensgemeinschaften stehen nach neuesten Forschungen und Analysen in Zukunft harte Zeiten bevor.


Wir glauben: Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Kirchensteuer und  Kapitalerträge auf Bankguthaben bzw. Zwangsabgaben einheben lassen, Religionsgemeinschaften die ihre Mitglieder bei Nichtbezahlung der Kirchensteuer und Zwangsabgaben pfänden lassen, gehören nicht mehr in unsere Zeit!Glauben sollte NICHTS mit Geld zu tun haben!

Die Zahlung von Mitgliedbeiträgen an seine Glaubensgemeinschaft sollte nur freiwillig und nach finanzieller Möglichkeit erfolgen!
Der Jahres-Mitgliedbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft sollte so gering wie möglich gehalten werden (z.B. 25.-- bis 30.-- Euro im Jahr) wer mehr zahlen will / kann sollte dies als Spende nach freier Wahl tun können aber nicht müssen.
Besondere Leistungen der Glaubensgemeinschaft können ja auch dem Empfänger der Leistung angerechnet werden, dieser kann dann frei entscheiden ob er diese spezielle Leistung (Ritual etc.) annehmen will.
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UNIQ-Aeternus Glaubensgeeinschaft
Der Austritt bei UNIQ-Aeternus / Order of Owl geht ganz einfach und ist komplett kostenlos. Nach Ende der Jahresmitgliedsschaft (= ein Jahr nach Eintritt) einfach keinen weiteren Jahresbeitrag mehr einzahlen, fertig. Bei UNIQ-Aeternus muß das Mitglied seine Mitgliedschaft jährlich verlängern, damit sich niemand gezwungen fühlt Mitglied zu bleiben. Jeder kann bei UNIQ-Aeternus selbst entscheiden, ob er den Jahresbeitrag und die Mitgliedschaft verlängern will. Der Jahresmitgliedbeitrag ist für jedes Mitglied gleich hoch,  unabhängig vom Einkommen (den aktueller Jahresmitgliedbeitrag finden Sie hier: Direktlink).

(Stand 2014)


 
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