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Gesetzlicher Schutz
Urteil des Verfassungsgerichts: Jeder hat das Recht, „sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner Überzeugung gemäß zu handeln!“
Jeder hat das Recht, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner Überzeugung gemäß zu handeln.

Da der Order of Owl / UNIQ-Aeternus keine zwingenden Vorschriften und Pflichten vorsieht bzw. vorschreibt, bleibt es letztendlich jedem unserer Mitglieder selbst überlassen, wie SIE/ER sich mit unseren Grundsätzen (siehe "Grundsätze, Glaubensbekenntnis, Handlungscharta und die Deklaration der Prinzipien") identifiziert und danach sein Leben ausrichtet. Je früher jemand sich zu unseren Glaubensgrundsätzen bekennt, Mitglied wird und nach unseren Grundsätzen und Empfehlungen lebt, umso leichter wird es sein, bestimmte Dinge die gegen unsere Grundsätze und Empfehlungen sind bzw. verstoßen, für sich abzulehnen. Diese Ablehnung erfolgt dann auf gesetzlicher Basis (der Religions-, Glaubens-, und Gewissensfreiheit).

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Und die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Am Beispiel: Ablehnung von Bluttransfusion
Lehnt jemand z.B. eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen ab, ist diesem Wunsch Folge zu leisten (z.B. bei Zeugen Jehovas), kein Arzt darf gegen diesen aus religiösen Gründen gehegten Wunsch ignorieren, oder dagegenhandeln.

Das Gesetz und der Ärztliche Kodex bestimmen folgendes: Eine Bluttransfusion gegen die Weigerung der willensfähigen Patientin/Patienten ist ein rechtlich unzulässiger Eingriff in die Körperintegrität. Wird eine Transfusion (oder ähnliches, z.B. implantieren eines RFID-Chips/Funk-Chip) aus religiösen Gründen abgelehnt, kommt noch die durch Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes gewährleistete Religionsfreiheit dazu. Diese Religionsfreiheit ist ebenso in Österreich der Schweiz und den EU-Ländern gewährleistet und gesetzlich verankert.

Hinweis: Dieses Grundrecht gibt, um das deutsche Bundesverfassungsgericht zu zitieren, jedem das Recht, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner Überzeugung gemäß zu handeln.

Deshalb kann sich eine Ärztin oder ein Arzt gegenüber der religiös motivierten Verweigerung der Bluttransfusion (oder gegen das Implantieren eines RFID-Chips) nicht darauf berufen, die Entscheidung der Patientin oder des Patienten beruhe auf Irrtum oder auf irregeleitetem religiösen Gewissen oder sie/er sei, da sie mit ihrer/seiner Weigerung gegen ihre/seine gesundheitlichen Interessen handele, nicht einsichts- und willensfähig.

Lehnen Menschen die bei klarer Besinnung sind, aus religiösen Gründen eindeutig und kompromisslos die Bluttransfusion oder andere gegen ihre Religion verstoßenden Maßnahmen ab, selbst für den Fall dass sie als lebensrettende Maßnahme absolut indiziert sind, nützt es auch nichts, wenn die Ärztin, der Arzt zuwartet, bis die Patientin/Patient das Bewusstsein verloren hat, um dann nach ihrem mutmaßlichen Willen zu handeln, denn der mutmaßliche Wille stimmt mit dem erklärten Willen der Patientin/Patienten überein. Anders als sonst, hilft die Handlungsmaxime „in dubio pro vita“ hier nicht weiter. Es gibt aufgrund der Erklärung der Patientin/Patient keinen Zweifel, dass sie um ihres Glaubens willen auch bereit ist, den Tod in Kauf zu nehmen(!), dementsprechend müssen Ärzte und Gesundheitseinrichtungen handeln.

Damit ist die Entscheidung der Ärztin/des Arztes ganz klar vorgezeichnet, wenn sie eine Bluttransfusion (oder andere Maßnahmen die abgelehnt werden) als selbstständige Behandlungsmaßnahme durchführen soll, etwa im Rahmen einer konservativen Behandlung, als lebensrettenden Eingriff nach einem schweren Blutverlust durch Unfall oder zur Vorbereitung einer Operation. Vermag die Ärztin/Arzt die Patientin/Patient nicht umzustimmen, so muss die Bluttransfusion unterbleiben. Eine psychisch gesunder und bewusstseinsklarer Erwachsener behält stets das alleinige Dispositionsrecht über ihre/seine Gesundheit; religiöse Überzeugungen stellen, wenn sie nicht Symptom einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung sind, auch keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen nach dem Unterbringungs- oder Betreuungsrecht dar.

Das bedeutet: Die Tatsache, dass die Ablehnung einer Transfusion (eines Implantates oder anderes) aus medizinischer Sicht „unvernünftig-“ oder gar lebensgefährdend sein kann, spielt keine Rolle. Die rechtliche Verbindlichkeit, die Glaubens und Religionsfreiheit gehen auf jeden Fall vor. Besteht zusätzlich eine Patientenverfügung, so ist diese nach deutschem und österreichischen Recht für die Behandelnden immer dann verbindlich, wenn die Patientin - etwa wegen Bewusstlosigkeit - selbst keine Willenserklärung mehr abgeben kann.


Siehe dazu auch:
Ablehnung von Bluttransfusion (Hintergrund Ablehnung der Gabe von Blut und Blutprodukten)
Link:  http://www.pce.at/PDF/blut-leitlinie_kd_zj.pdf (wichtige Stellen gelb markiert)
Als Original-Link: http://www.ethikkomitee.de/downloads/leitlinie_kd_zj.pdf (siehe Seite 10 und 11)
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Hinweis:
Einige Impfstoffe enthalten Blutfraktionen von Menschen bzw. Tieren, solche Impfstoffe lehnen die meisten Jehovas Zeugen ab.


 
Die verschiedenen Religionen und Glaubensgemeinschaften haben auch verschiedene Richtlinien und Praktiken.
So wird z.B. im Islam und Judentum eine Beschneidung der männlichen Kinder durchgeführt
Im Judentum muss der Eingriff am achten Tag nach der Geburt des Kindes stattfinden. Unter Muslimen gibt es dazu keine klaren Regeln. Traditionell werden muslimische Jungen im Alter von sieben bis zehn Jahren beschnitten.
Islam und Judentum haben auch ganz bestimmte Speisevorschriften bzw. Vorschriften für das Zubereiten des Essens (Islam = Halal  - Judentum = Koscher). Im Islam sind auch Alkoholvorschriften = Alkoholverbot streng zu beachten. Bestimmte tierische Erzeugnisse (aus Schweinefleisch - Nahrungstabu) dürfen nicht gegessen werden. Bei Schlachtungen ist das Schächten der Tiere absolute Vorschrift. In anderen Religionen und Glaubensgemeinschaften gelten wieder andere Regeln die strickt eingehalten werden müssen oder die besonders empfohlen werden (siehe oben z.B. Bluttransfusion).
In der hinduistischen Religion ist der Schutz der Kuh bis in die heutige Zeit ein wichtiges Element (viele Hinduisten und Buddhisten sind auch Vegetarier).

Hinweis: Alle aus Gründen des Glaubens bestehenden Vorschriften und Handlungen bzw. die Ablehnung bestimmter Verfahren und Eingriffe muss der Staat, die EU-Staaten im Zuge der gesetzlich verankerten Religionsfreiheit, Freiheit des Glaubens und Freiheit der ungestörten Religionsausübung nicht nur akzeptieren sondern - den Gläubigen steht es frei nach ihren religiösen Regeln und religiösen Empfehlungen zu leben und ihre Religion auszuüben.


 
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