Künstliche Aromen und Farben - UNIQ-Æternus Dokumentationsseite, die Seite für die mentale Weiterentwicklung, spirituelles Mentaltraining - Hintergründe

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

was uns schaden kann > ☛ Lebensmittelindustrie
Noch mehr über künstliche Aromen und Farbstoffe
Durch den Einsatz von Aromen ist es möglich, Lebensmittel wesentlich kostengünstiger zu produzieren. Ein Beispiel: Himbeeren sind vergleichsweise teuer – die Welternte reicht gerade mal aus, um fünf Prozent der Nachfrage abzudecken. Für 100 Kilogramm Joghurt mit frischen Himbeeren müsste man schon mehr als 30 Euro investieren, bei Erdberen sieht es nicht viel anders aus. Zum Vergleich: Mit naturidentischen, also chemisch-synthetisch nachgebauten Aromastoffen liegen die Kosten bei nur sechs Cent (Stand August 2016). Ein Preisunterschied, von dem auch der Verbraucher profitiert. Viele Lebensmittel werden dadurch überhaupt erst marktfähig bzw. bringen große Gewinne und der Konsument wird ausgetrickst. Das Wort Lebensmittelindustrie sagt schon einiges, besser ist, man kauft natürliche unverarbeite Produkte.

Die Bezeichnung „natürliches Aroma“ ist eine Falle
Die Angabe "Aroma" in der Zutatenliste kann bedeuten, dass das verwendete Aromamolekül zwar aus der Natur bekannt ist, aber vollständig durch eine chemische Synthese nachgebaut und produziert wird(!). Chemische Produkte für die unsere Verdauung und unser Organismus nicht geeignet ist sie aufzunehmen. Im Gegensatz dazu werden die Stoffe in einem „natürlichen Aroma“ aus natürlichen Bestandteilen gewonnen. Das können aber auch bestimmte Bakterienarten oder Schimmelpilze sein. Es ist auch möglich, etwa einen Vanilleduft aus Reiskleie zu gewinnen. Oder den Geruch der Himbeere aus Zedernholz zu ziehen. Oder Buchweizenspelzen als Quelle für Ananasgeruch zu verwenden. Allein die Anmerkung, dass nur natürliche Aromen enthalten sind, bringt dem Verbraucher keine höhere Qualität. Wenn der Ausgangsstoff in der Zutatenliste genannt ist, zum Beispiel „natürliches Erdbeeraroma“, dann muss das Aroma zu 95 Prozent aus Erdbeeren gewonnen sein. Fünf Prozent dürfen andere Stoffe sein.

☛ Die heutige Deklaration von Inhaltstoffen birgt große Fallen, vieles ist äußerst undurchsichtig und sogar irreführend was auf den Etiketten steht.

Wer sollte künstliche Aromastoffe besonders meiden?
Eigentlich alle, die beim Einkauf Wert darauf legen, das Geld für echte Zutaten auszugeben. Aber besonders Lebensmittel für Kinder sollte so wenig wie möglich mit Aromastoffen versetzt sein. Denn in jungen Jahren wird das Geschmacksempfinden geprägt. Werden in dieser Zeit viele aromatisierte Produkte gegessen, so kommt die körpereigene Regulation durcheinander. Und solche Produkte werden später denen, die aus echten Zutaten bestehen, vorgezogen.

Künstliche Aromen können Allergien auslösen!
Aromen sind komplexe Gemische. Es gibt Aromastoffe, die im Verdacht stehen, Allergien zu fördern oder Unverträglichkeiten auszulösen. Dafür können aber auch Trägerstoffe wie Lactose oder Perubalsam verantwortlich sein. Übrigens: künstliche Aroma-Duftstoffe in Raumdüften, Reinigungs- und Waschmitteln oder Kosmetika stellen häufig ebenfalls eine problematische Quelle dar, das gilt NICHT für 100% reine, natürliche Ätherische Öle.

Fazit
Künstliche Aromastoffe sind Stoffe, die vielleicht den Sinnen schmeicheln, nicht aber die Qualität eines Lebensmittels erhöhen und mitunter auch krank machen oder Allergien begünstigen. Künstiche Aromastoffe verändern unseren Geschmackssinn, machen mitunter abhängig, künstliche Aromastoffe verhelfen der Lebensmittelindustrie (und der chemischen Industrie) zu satten Umsätzen - und das Geld steht heute ja an erster Stelle, nicht die Gesundheit.


Gefährliche Farbstoffe in Lebensmittel und Getränken
Auch künstliche Farbstoffe (besonder diejenigen die unter Krebsverdacht stehen) sind so weit es geht besser zu meiden.
E 102 Tartrazin (sehr bedenklich)
E 122 Azorubin (sehr bedenklich)
E 124 a – Ponceau 4R; Cochenillerot A (sehr bedenklich, besonders für Kinder)
E 127 Erythrosin (sehr bedenklich)
E 150c,  E 150 d Zuckerlikör (sehr bedenklich)
E 161 g Canthaxanthin (sehr bedenklich)
E 180 Litholrubin BK (sehr bedenklich)
E 104 Chinolingelb (bedenklich)
E 123 Amaranth (bedenklich)
E 129 Allurarot AC (bedenklich)
E 155 Braun HT (bedenklich)
E 161 g Canthaxanthin (sehr bedenklich)

Beispiel E 150 c und Zuckercouleur (sehr bedenklich)
Zuckercouleur (E 150 c und E 150 d) kann je nach Produktionsform einen kleineren oder größeren Anteil des sogenannten 4-Methylimidazols enthalten. Dieses unerwünschte Nebenprodukt steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Verbraucherschützer in den USA haben insbesondere den Einsatz von Ammoniak- und Ammoniumsulfit-Zuckercouleur (E 150 c und 150 d) in Nahrungsmitteln bzw. Getränken kritisiert - E 150 d verleiht auch der Coca-Cola in Deutschland, Schweiz und Österreich die dunkle Farbe.

USA
In den USA wollen die Cola-Produzenten ab 2012/2013 andere Zuckercouleur nutzen, da der Bundesstaat Kalifornien 4-Methylimidazol in eine Liste krebserregender Stoffe aufgenommen hat. Ab einem bestimmten Anteil der Substanz im Getränk wären Cola und auch Pepsi daher verpflichtet gewesen, auf dem Etikett der Flaschen oder Dosen den Warnhinweis "krebserregend" zu drucken. Um dies zu vermeiden, haben Pepsi und Cola reagiert und in den gesamten USA das Rezept angepasst.

Einige der gefährlichen Zuckercouleurfarben gibt es (2016) immer noch  in der EU - darunter als Beispiel
Ammoniumsulfit-Zuckercouleur ist ein brauner bis schwarzer Farbstoff, der entsteht, wenn man Zucker unter Einwirken von Sulfit- und Ammoniumverbindungen erhitzt. Ammoniumsulfit-Zuckercouleur wird unter anderem in Cola, Süßwaren, mitunter in Bier und Spirituosen aus Getreide (Müsli), Essig, Frühstücksgetreideprodukten und Malzbrot und in vielen anderen Produkten eingesetzt.

Auf alle Fälle ungesund
Im Tierversuch löste Ammoniumsulfit-Zuckercouleur in hohen Konzentrationen Krämpfe und eine Senkung der Leukozytenzahl (Zahl der weißen Blutkörperchen) aus. Für den Einsatz dieses Zusatzstoffes bestehen aus diesem Grund gesetzliche Grenzwerte, von einem hohen Verzehr wird abgeraten.

Aufmerksamkeitsstörung bei Kindern - durch Cochenillerot A
Wenigstens richtig deklariert!!!
Hier noch ein Beispiel von gefährlichen Farbstoffen

E 124 a – Ponceau 4R; Cochenillerot A

Anmerkungen
Ponceau 4 R ist ein roter Azo-Farbstoff, der künstlich hergestellt wird und nicht mit E 120, Cochenille, zu verwechseln ist.

Er ist unter anderem für essbare Käserinden und Wursthüllen, Soßen, Würzmittel, Fleisch- und Fischersatzprodukte (z.B. Lachsaufstrich), Lachsersatz, Süßwaren (z.B. Gummibären), Marmeladen, Desserts, Kuchen, Kekse, Knabberartikel etc. noch immer zugelassen.
E 124 a – Ponceau 4R; Cochenillerot A gilt aus vielen Gründen als höchst bedenkliche und sollte in der EU überhaupt verboten werden.

Details
Ponceau 4 R kann bei empfindlichen Personen zu Pseudoallergien in Form von Hautausschlag, Atemwegsbeschwerden und / oder verschwommenem Sehvermögen führen. Besonders häufig ist dies bei Personen der Fall, die bereits allergisch auf Aspirin und/oder Benzoesäure (E 210) reagieren und/oder unter Asthma leiden. Von einem häufigen Verzehr wird dringend abgeraten!

Seit Juli 2010 müssen (nicht ohne driftigen Grund) Produkte die diesen Zusatzstoff enthalten, wie folgt gekennzeichnet werden: "kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen". Produkte mit Cochenillerot A also E 124 a sollten immer gemieden werden. Kennzeichnung auf den Etiketten lesen, (siehe Bild oben rechts). 2010 hat bei Cochenillerot A ein klares Umdenken des Gesetzgebers stattgefunden und so wird seitdem ein Wert von 0,7 mg/kg pro Tag als Verzehrhöchstmenge empfohlen. Der Wert vor 2010 lag bei gefährlichen 4 mg/kg pro Tag!

Wer es braucht, beim Einkaufen Lesenbrille nicht vergessen, heute ist es wichtig die Etiketten genau zu lesen!

TIPP: Lesen Sie mehr über Farbstoffe und ihre oft sehr bedenkliche Wirkung

HINWEIS:
Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und / oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Naturidentisch / Naturident
  • Aromastoffe (hier muss man unbedingt überprüfen was enthalten ist)
  • Kann auch gentechnisch produziert werden.
  • Auch für Arzneimittel zugelassen.
  • Auch für Kosmetika zugelassen.

 
Letzte Änderung der Webseite:
Copyright 2015. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü