
"Die Frage ist nicht, was wir dürfen, sondern die Frage ist, was wir mit uns machen lassen."
Zitat: Sängerin NENA (2021)
„99 Luftballons“ 🎈 und berechtigte Kritik an den Corona-Maßnahmen!
Glaubens- und Religionsfreiheit als Fundament unseres Handelns
Wir berufen uns auf die im internationalen Völkerrecht, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den UNO-Menschenrechten verankerte Glaubens-, und Religionsfreiheit.
Als Mitglieder des Ordens und der damit verbundenen spirituellen Glaubensgemeinschaft UNIQ-Aeternus folgen wir Wege, die uns schützen und vor äußeren Einflüssen sowie möglichen Zwangsmaßnahmen bewahren sollen. Denn diese könnten unsere spirituelle Bewusstseinsentwicklung beeinträchtigen oder unserer körperlichen Unversehrtheit schaden.
Rechtlicher Schutz für Glaubensgemeinschaften
Glaubensgemeinschaften genießen gegenüber staatlichen Rechtsordnungen bestimmte, rechtlich abgesicherte Freiheiten. Diese rechtlich gesicherten Freiräume ermöglichen es uns, unseren Glauben und unsere spirituellen Praktiken in einer Weise auszuüben, die im Einklang mit unseren Überzeugungen steht. Insbesondere unser Streben nach ganzheitlicher Entwicklung und unsere spirituelle Lebenspraxis sollen immer frei von staatlichem oder gesellschaftlichem Zwang bleiben.
Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
Ein Beispiel hierfür ist unsere religiöse Überzeugung, die uns vor einer gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht schützen kann. Aus unserer Sicht stellt eine mögliche Pflichtimpfung (besonders mit mRNA oder Gen Impfstoffen) einen massiven Eingriff in die körperliche- und genetische Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar. Deshalb legen wir großen Wert auf die Freiheit jedes Einzelnen, über seinen eigenen Körper und seinen individuellen Weg in der spirituellen Entwicklung zu entscheiden.
WIR UNTERSAGEN
Die Unversehrtheit von Körper, Geist und Seele – ein zentrales Glaubensprinzip des UNIQismus
Für uns UNIQisten ist die körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit ein heiliges Gut – ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Glaubens und unserer spirituellen Entwicklung.
Aus dieser tiefen Überzeugung heraus leitet sich die Verpflichtung ab, alles zu unterlassen, was diese Unversehrtheit gefährden oder verletzen könnte.
Aus dieser tiefen Überzeugung heraus leitet sich die Verpflichtung ab, alles zu unterlassen, was diese Unversehrtheit gefährden oder verletzen könnte.
Geistige Reinheit beginnt mit dem Schutz des Körpers
In Übereinstimmung mit unserem Glaubensbekenntnis ist es daher UNIQisten untersagt, Maßnahmen oder Eingriffe zuzulassen, die potenziell schädigend auf den physischen oder energetischen bzw. ⚡ feinstofflichen Energiekörper (Info) wirken können.
Dazu zählen unter anderem:
- Impfungen jeglicher Art, insbesondere jene, die
– nachweislich toxische Substanzen, Schwermetalle, Nanopartikel, radioaktive Komponenten oder fremdes Zellmaterial (z. B. Krebszellen) enthalten,
– auf genetischer Basis entwickelt wurden (z. B. mRNA-, saRNA-,Vektor- oder DNA-basierte Impfstoffe),
– auf genetischer Basis entwickelt wurden (z. B. mRNA-, saRNA-,Vektor- oder DNA-basierte Impfstoffe),
- Gewebe- oder Organentnahmen (= die meisten UNIQisten sind aus spirituellen Gründen KEINE Organspender),
- Medikamente, die auf chemisch-synthetischer Basis beruhen und bekannte toxische Nebenwirkungen oder körperfremde Substanzen enthalten,
- der Einsatz technischer Implantate, insbesondere solcher mit RFID-, NFC-, GPS-, Funk- oder Nanochip-Technologie.
Diese Maßnahmen widersprechen unserem Glaubensverständnis und stellen aus unserer Sicht einen unzulässigen Eingriff in die spirituelle Integrität des Menschen dar.
Ausnahmefall: Lebenserhaltende Maßnahmen
Sollte in Ausnahmefällen eine der genannten Maßnahmen zur unmittelbaren Lebenserhaltung medizinisch notwendig erscheinen, so ist ihre Anwendung nur zulässig, wenn das betreffende Mitglied der UNIQ-Aeternus spirituellen Glaubensgemeinschaft (Order of Owl) zuvor eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung oder erteilen oder diese in einer Patientenverfügung zuvor erteilt haben. Diese Zustimmung muss freiwillig, informiert und im Einklang mit unserem Glaubenssystem und den geltenden Gesetzen erfolgen.
Rechtlicher Schutz durch Glaubens- und Religionsfreiheit
Unsere Order of Owl / UNIQ-Aeternus Glaubensgemeinschaft sieht sich durch nationale und internationale Rechtsnormen in ihrem Schutzanspruch bestärkt. Die in der Glaubens- und Religionsfreiheit verankerten Grundrechte – sowohl im internationalen Völkerrecht, im EU-Recht als auch in den Verfassungen souveräner Staaten – ermöglichen es uns, unsere religiöse Überzeugung frei zu leben, zu bewahren und vor äußeren Eingriffen zu schützen.
Wir vom Order of Owl machen von diesem Recht Gebrauch, um die Integrität unseres Glaubens sowie die Freiheit unserer Mitglieder zu sichern.
Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich unter anderem in:
Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich unter anderem in:
- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 2 und 18),
- der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Artikel 9),
- sowie in den nationalen Grundrechten bzw. Verfassungen der Mitgliedstaaten (D, A, C, EU).
Unser Bekenntnis zur Freiheit
Auf Basis unserer Handlungscharta, des Glaubensbekenntnisses sowie der Deklaration der Prinzipien von UNIQ-Aeternus erklären wir mit tiefer innerer Überzeugung
Wir lehnen jegliche staatlich verordnete Maßnahmen ab, die unsere körperlich-geistige Unversehrtheit gefährden oder in unsere spirituelle Entwicklung eingreifen.
Wir lehnen jegliche staatlich verordnete Maßnahmen ab, die unsere körperlich-geistige Unversehrtheit gefährden oder in unsere spirituelle Entwicklung eingreifen.
Der Schutz unseres Glaubens ist für uns nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht gegenüber unserem innersten Wesen.
( ➔Wissenschaft / Forsung 2025, Link: Impf-Studie an 9 Millionen Teilnehmern)

Wir vom Order of Owl, wir UNIQisten vertreten diese Meinung!