Aus Glaubensgründen und ethischen Gründen Wehrdienstverweigerung
➤➤➤ UNIQisten können aus Glaubensgründen in Österreich und Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern NEIN sagen, das ist unser Recht:
Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Glaubens- und Gewissensgründen nach UNIQistischem Glauben und gültigem Grundrecht der Europäischen Union (EU) haben UNIQisten das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Glaubens- und Gewissensgründen! Nicht vergessen, den aktuellen UNIQ-Mitgliederausweis immer bei sich tragen!
Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Glaubens- und Gewissensgründen nach UNIQistischem Glauben und gültigem Grundrecht der Europäischen Union (EU) haben UNIQisten das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Glaubens- und Gewissensgründen! Nicht vergessen, den aktuellen UNIQ-Mitgliederausweis immer bei sich tragen!
Jeder UNIQist kann natürlich aufrund seines Glaubens selbst entscheiden welchen Weg ER/SIE einschlagen will!
Titel II - Freiheiten (Art. 6 - 19)
Art. 10
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.
(2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt ¹ , welche die Ausübung dieses Rechts regeln.
¹ In Österreich wie auch in Deutschland ist wird das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt!
(Zum lesen, PDF-Cover einfach anklicken!)
Anm.: Das man dieses Recht anerkennt, hat man schon im Ukrainekrieg deutlich bemerkt. Junge wehrpflichtige Ukrainer sind auch nach Österreich und Deutschland vor dem Krieg geflohen. Obwohl die Ukraine deren Auslieferung gefordert hat, sind Österreich und Deutschland der Aufforderung NICHT nachgekommen.
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