Der Vereinigung Order of Owl (UNIQ-Aeternus) kann -laut § 4 der Order of Owl Statuten- NICHT angehören:
a) Wer AKTIVES MITGLIED einer Vereinigung (Anm.: oder Glaubensgemeinschaft / Kirche / Atheistische-Vereinigung) ist, welche der Vereinigung Order of Owl ablehnend gegenübersteht.
b) Wer sich einen Verstoß gegen die Interessen, Grundsätze, Statuten, Vorstandsbeschlüsse der Vereinigung schuldig gemacht hat.
Hinweis: Der Order of Owl -Orden- ist die Trägervereinigung für den UNIQistischen Glauben.