Der Vereinigung kann NICHT angehören:
a) Wer aktives Mitglied einer Vereinigung, einer Organisation oder Vereinigung ist, welche der Vereinigung Order of Owl (Eulenorden) ablehnend gegenübersteht.
b) Wer der spirituellen Glaubensgemeinschaft, welche in der Vereinigung des Order of Owl (Eulenorden) integriert ist, ablehnend gegenübersteht.
c) Wer sich einem Verstoß gegen die Interessen, Grundsätze, Statuten, Vorstandsbeschlüsse der Vereinigung schuldig gemacht hat.
d) Wer die Aufnahmebedingungen nicht erfüllt! Wenn eine Person die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft an unserer Vereinigung nicht erfüllt, kann ihr der Beitritt verweigert werden.
e) Es besteht kein Recht auf Mitgliedschaft, Hinweis: Das Recht, einer Vereinigung anzugehören, ist kein Grundrecht, sondern ein privates Recht, das durch die Satzung der Vereinigung geregelt ist.
e) Es besteht kein Recht auf Mitgliedschaft, Hinweis: Das Recht, einer Vereinigung anzugehören, ist kein Grundrecht, sondern ein privates Recht, das durch die Satzung der Vereinigung geregelt ist.
f) Bei vereinsschädigendes Verhalten:
Wenn ein Mitglied unseren Verein schadet, beispielsweise durch öffentliche Kritik an der Vereinsarbeit oder durch Beleidigungen von Mitgliedern, kann es laut unserer Statuten ausgeschlossen werden. Das bedeutet: Wenn eine Person bereits Mitglied ist, kann sie von der Vereinigung ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Regeln der Vereinigung verstößt. Der Ausschluss muss jedoch nach den Statuten (Satzung) unserer Vereinigung erfolgen, um rechtmäßig zu sein. Wenn ein Ausschluss vorgenommen werden muss, müssen die Fristen und Verfahren gemäß der unserer Statuten (Satzung) eingehalten werden. Ein nicht ordnungsgemäßer Ausschluss kann von dem betroffenen Mitglied vereinsintern angefochten werden. Aus dem UNIQ-Net können Mitglieder aber jederzeit bei gesetzwidrigen Verhalten und bei dauerhafter Störung des Vereinswesens der Community vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen werden.
(Siehe dazu auch: „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungscharta und der Deklaration der Prinzipien“ des Order of Owl /Eulenorden bzw. UNIQ-Aeternus.)
Die Mitgliedschaft am Order of Owl muss durch eigene Initiative jährlich erneuert/verlängert werden. Bei Nichtbezahlung des Jahresmitgliederbeitrags erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Es erfolgt KEINE Mahnung. Bei uns soll nur jemand Mitglied werden und Mitglied sein, der das auch sicher will. Kündigungen der Mitgliedschaft sind daher, bei uns auch NICHT notwendig.