Statuten - UNIQ-Æternus Dokumentationsseite, die Seite für die mentale Weiterentwicklung, spirituelles Mentaltraining - Hintergründe

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Mitgliederservice
Order of Owl - Satuten (UNIQ-Aeternus)
Die Vereinigung wurde am 03.02.1983 gegründet, (I-SD/1603 BVP/82 - 3.2.1983/DFS)

Statutenauszüge, § 4, §2 und §3

§4 Arten der Mitgliedschaft
  1. Mitglieder des Order of Owl (EULENORDENS) / UNIQ-Aeternus können alle physischen und in Ausnahmefällen auch juristische Personen werden, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Wohnsitz und Religion, die an den Zielen und Aufgaben des Vereins interessiert sind und die Regeln des Vereins achten wollen.
  2. Der EULEN-ORDEN hat provisorische, ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.
  3. Die provisorischen Mitglieder sind solche, die dem Verein auf Vorschlag eines schon beigetretenen Mitgliedes und auf eigenen Antrag für den Zeitraum von 12 Monate befristet beitreten und ihren Mitgliedsbeitrag sowie Einschreibgebühr beim Eintritt bezahlen. Sie besitzen keine Stimmberechtigung. Eine Verlängerung ihrer Mitgliedschaft kann nur durch persönlichen Antrag des provisorischen Mitgliedes gewährt werden. Ansonsten erlischt diese Mitgliedschaft nach 12 Monaten automatisch.
  4. Außerordentlichen Mitglieder sind solche, die dem Verein vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrag fördern. Diese Art von Mitglied besitzt jedoch keine Stimmberechtigung. Sie können nach einer, in der Generalversammlung festgesetzten Probezeit als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Die Vereinsleitung kann die ordentliche Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen verweigern.
  5. Fördernde Mitglieder sind physische oder juristische Personen, die den Vereinszweck durch finanzielle oder sonstige Vermögenswerte. Zuwendungen gemäß Vereinbarung mit dem Vereinsvorstand unterstützen, die aber an den Rechten und Pflichten der ordentlichen Mitglieder jedoch nicht voll teilnehmen wollen.
  6. Ordentliche Mitglieder sind physische Personen, welche im Sinn der Satzungen vollberechtigt sind und in diesem Umfang voll am Vereinsgeschehen teilnehmen.
  7. Die Aufnahme bzw. Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
  8. Über Aufnahme von provisorischen, ordentlichen, außerordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

Der Vereinigung kann NICHT angehören:
a) Wer aktives Mitglied einer Vereinigung (Anm.: oder Glaubensgemeinschaft / Kirche) ist, welche der Vereinigung Order of Owl (Eulenorden) ablehnend gegenübersteht.
b) Wer sich einen Verstoß gegen die Interessen, Grundsätze, Statuten, Vorstandsbeschlüsse der Vereinigung schuldig gemacht hat.
(Siehe dazu auch:  „Grundsätzen, Glaubensbekenntnis, Handlungscharta und der Deklaration der Prinzipien“ des Order of Owl /Eulenorden bzw. UNIQ-Aeternus.)
  • Hinweis: Der Order of Owl -Orden- ist die Trägervereinigung für den UNIQistischen Glauben.

§2 Zweck
Der Verein dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. bezweckt:
  1. die inneren Kräfte und Möglichkeiten des Menschen zu erforschen. Kräfte, die den einzelnen Mitgliedern des Ordens Gesundheit, Erfolg, Glück, Zufriedenheit und ethisches Bewusstsein bringt. Aus dieser Forschung heraus entwickelt der Orden die Hohe Schule der praktischen Lebenskunst (ganzheitliche Persönlichkeitsschulung*) , den Weg zur geistigen Entwicklung der persönlichen Leistungs-, Urteils- und Unterscheidungskraft. Dieser soll effizientes Planen und Umsetzen ermöglichen. (Siehe die Bücher: "Kopftraining der Sieger" und "Charismatraining", Verlag ORAC, Sachbuchautor: Gerhard H. Eggetsberger - Amazonlink)
  2. Der Vereins-/Ordenszweck im Einzelnen:
a) Der Verein fördert die Entwicklung bzw. die Erforschung erfolgreicher Selbstmanagementstrategien für seine Mitglieder, um die persönlichen Energiereserven des Einzelnen zu erkennen und zu nutzen.
b) Der Verein möchte das geistige und körperliche Wohlergehen seiner Mitglieder und der Gesellschaft fördern und steigern.
c) Förderung des althergebrachten Ideals von Hilfsbereitschaft, Treue, Freundschaft, von Kultur und Tradition auf höchsten Niveau.
d) Seinen gemeinnützigen Zwecken geht der Order of Owl / EULEN- ORDEN durch materielle Hilfe im Rahmen seiner Möglichkeiten und dem Vereinszweck entsprechend nach, sowie durch geistige und körperliche Hilfe an alten, gebrechlichen und bedürftigen Mitgliedern des Vereins.
  • Hinweis: Die Hohe Schule der praktischen Lebenskunst / ganzheitliche Persönlichkeitsschulung wird von unserer * 3 Akademie durchgeführt.

§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
  1. Die Veranstaltung von Versammlungen. Vorträgen, Diskussionen, Wanderungen, Lesungen und sonstigen Zusammenkünften.
  2. Verbreitung (bzw. Propagierung) und Praktizierung, sowie die Erforschung moderner Selbsterfahrungstechniken, insbesondere Biofeedback, Lern- und Gedächtnistrainingsmethoden, Psycho-Akustik, Suggestions- und Autosuggestionstechniken, sowie Selbstmanagementtechniken die allesamt zur Vervollkommnung der Persönlichkeit führen.
  3. Die Verfassung von Eingaben und Denkschriften, die Herausgabe, Förderung, Verbreitung und der Erwerb von schriftstellerischen und darstellenden Werken/Arbeiten (Bücher, Zeitschriften, Druckwerke, Bilder, Tonträger, Foto-, Film- und Videomaterialien). Herausgabe eines Mitteilungsblattes und von Jahrbüchern. Errichtung von Bibliotheken, Tonträger-, Foto-, Film- und Videoarchiven, sowie Computerbibliotheken.
  4. Aufbau und Erwerb von Vereinszentren (Vereinshäuser), Liegenschaften, Kapiteln*. Schulen, Clublokalen mit integrierten Restaurants (im Zusammenhang damit die Führung von Restaurationsbetrieben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen). Aufbau von Kur und Erholungszentren für die Mitglieder.
  5. Die Errichtung und Erhaltung von Wohlfahrtseinrichtungen, sowie die Förderung gleichartigen Bestrebungen.Übernahme von Forschungsvorhaben und Errichtung von Forschungszentren für den das Vereinsziel fördernde Aufgabengebiete. Durchführung von organisatorischen und verwaltungstechnischen Arbeiten und Aufgaben für die vom Verein (Order of Owl / Eulen-Orden (UNIQ-Aeternus) betreuten Forschungsvorhaben.
  6. Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Vereinen, Institutionen, Gesellschaften und Personen mit verwandten Zielgebieten, um das Vereinsziel zu fördern. (Anm.: z.B.: mit dem International-PcE-Network >kurz IPN< IPN-Forschung.)
  7. Die Errichtung von öffentlichen und internen Informationszentren im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich.
  8. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sammlungen, Subventionen, Vermächtnisse und andere Zuwendungen. Durch Veranstaltungen, Erträge aus vereinseigenen Schriften und Veröffentlichungen sowie durch den Verkauf von Vereinsabzeichen und Emblemen, Verleihungstaxen, Kostenbeiträge für Mitglieder-Schulungen.


Hinweis: Weltweite Aktivitäten. Unser Orden, unser Glauben kennt keine Grenzen!
Mitglied beim Order of Owl / UNIQ-Aeternus kann jeder werden, unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsort.


ORDER OF OWL / EULENORDEN (UNIQ-Aeternus)

_______________________
* Kapitel / Ordenskapitel wird eine Versammlung von Repräsentanten eines Ordens genannt, die gemäß den Satzungen des Ordens die (höchste) kollegiale beschlussfassende Instanz des Ordens, der Ordensinstitute, der Ordensprovinz ist.


Die Order of Owl (Eulenorden) Vereinigung
Der Verein führt den Namen: "EULEN-ORDEN- Verein zur Förderung der Persönlichkeitsentfaltung und die Kurzbezeichnung "EulenOrden" oder "Order of Owl".
Der Orden hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
---   ---   ---

Warum befindet sich der Hauptsitz des Order of Owl, Eulenordens in Österreich?
1. Souveränität und Neutralität Österreichs
Die Republik Österreich wurde von uns vor allem deswegen gewählt, da Österreich ein unabhängiger neutraler Staat mit Staatsvertrag* ist.
NEUTRALITÄT:
Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der letzten Besatzungssoldaten, erfolgte vom österreichischen Nationalrat der Beschluss über die immerwährende Neutralität (dauernde Neutralität) Österreichs (ähnlich der Schweiz). Die dauernde Neutralität gibt unseren ORDEN eine erhöhte Sicherheit auch in stürmischen Zeiten.

2. Menschenrechte, Gleichberechtigung, Schutz von Minderheiten und Glaubens- Religionsfreiheit
In Österreich werden die Menschenrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter, schutz von Minderheiten und die Glaubens- und Religionsfreiheit geachtet und auch gesetzlich geschützt.

3. UNO-Mitgliedschaft (United Nations Office at Vienna (UNOV))
Österreich ist seit 14. Dezember 1955 Mitglied der Vereinten Nationen (UNO)
1979 wurde im neutralen Österreich, Wien das Vienna International Centre (UNO-City) eröffnet, die UNO-City ist einer von vier offiziellen Amtssitzen der UNO, die UNO-City unterstreicht die starke Verflechtung Österreichs mit den Vereinten Nationen.

4. Österreich ist aufgrund seiner Neutralität auch KEIN MITGLIED DER NATO (und auch kein Lager für Atomwaffen, wie auch kein US-Waffenstützpunkt).

5. Österreich hat keine Atomreaktoren und auf Umwelt- und Naturschutz wird in Österreich großen Wert gelegt.


_________________________________
* Der österreichische Staatsvertrag, wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern der alliierten Besatzungsmächte USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien sowie der österreichischen Bundesregierung unterzeichnet und trat am 27. Juli 1955 offiziell in Kraft (BGBl. Nr. 152/1955 , >= S. 725<).






_______Stand September 2016______
Seite in Arbeit



 
Letzte Änderung der Webseite:
Copyright 2015. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü