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Hinter den Fassaden > ☛ Organspende - NEIN
Wenn man in Österreich KEIN Organspender sein will, muss man folgendes beachten:
Hinweis: Für Österreicher u. Österreich-Urlauber

Stand: Juli 2016
In Österreich gibt es bekanntlich die sog. "Widerspruchsregelung" in Bezug auf Organ­spende. Das heißt, nach einem Unfall oder bestimmten Krankheiten können Ärzte ungefragt Organe nach diagnostiziertem sog. "Hirntod" ungefragt entnehmen. Sie müssen nicht um Zustimmung des Patienten (z.B. Organspenderausweis wie z.B. in Deutschland) oder die Angehörigen fragen, wenn einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) führt ein EDV-unterstützt­es "Widerspruchsregister gegen Organentnahme".
Mit einer schriftlichen Erklärung können Sie in dieses Register eingetragen werden. Die Erklärung kann und soll aber noch aus Sicherheitsgründen zusätzlich kopiert und verwahrt werden. Das Formular können Sie als PDF von der Homepage des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesund­heitswesen http://www.goeg.at/de/Widerspruchsregister herunter­laden. +++ Sie erhalten eine Verständigung von der Registerstelle, mit der die Bearbeitung Ihres Anliegens hinsichtlich Eintragung/Änderung/Streichung bestätigt wird. Sollte Sie diese Bestätigung nicht erreichen, informieren Sie die Registerstelle mit beigelegtem Lichtbildausweis in Kopie via E-Mail oder auf dem Postweg. +++

Sie können aber auch bei Ihren Ausweispapieren unseren Mitgliederausweis (auf NEIN gestellt) mitführen.
Neben dem dokumentierten Widerspruch im Widerspruchsregister werden auch andere Formen der Entscheidung bezüglich einer postmortalen Organ- bzw. Gewe­bespende respektiert (etwa ein bei den Ausweispapieren gefundenes Schreiben oder ein bezeugter mündlicher Widerspruch im Kreise der Angehörigen). Doch am sichersten ist in Österreich die Eintragung"Widerspruchsregister gegen Organentnahme". Ab besten ist für Österreicher beides Mitgiederausweis und Eintragung ins Wiederspruchsregister.

Das Widerspruchsregister ist primär für die österreichische Wohnbevölkerung einge­richtet worden.
Die Abfrage/Identifikation erfolgt hauptsächlich über die österreichische Sozialversicherungsnummer. Personen, die sich nur kurzzeitig in Österreich aufhalten (Urlaub, Kongress, Familienbesuch), wird dringend empfohlen, ihre persönli­chen Willensbekundungen schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren z.B. durch unseren Mitgliderausweis und die Zusatzkarte Organspender NEIN (Ablehnung: »Ich will kein Organspender sein«). Dieser erklärte Wunsch wird im Fall des Ablebens respektiert. Darüber hinaus wird ein Gespräch mit den Angehörigen gesucht. Nicht-Organspender-Ausweise sind bei uns für unsere Mitglieder kostenlos erhältlich (LINK)!

Wenn man seine Ansicht ändert!
Ein- und Austräge im Widerspruchsregister können ab einem Alter von 14 Jahren unterfertigt werden. Für etwaige Namens- oder Adressänderungen verwenden Sie bitte das Änderungsformular. Das Formular muss vollständig ausgefüllt an das Österrei­chische Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Stubenring 6, A-1010 Wien, gesendet werden.
Sie sehen, in Östereich ist die Sachlage etwas komplizierter, so will man zu mehr Organen, mehr Organspender kommen, da ja die meisten Österreicher und Urlauber gar nicht wissen dass sie in Österreich ohne Widerspruch - ohne entsprechendem Auweis (z.B. UNIQ-Aeternus Ausweis) nach einem Unfall oder bestimmten Krankheiten automatisch - ohne Nachfrage Organspender sind. OB SIE WOLLEN ODER NICHT!
Bei Fragen: E-Mail

Nichtspender-Ausweis für unsere Mitglieder als PDF herunterladen ➪
 
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