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Die Liebe ist die stärkste Kraft im Leben!

Liebe und Partnerschaft sollte von einer Glaubensgemeinschaft gepflegt werden
Grundsätzliches: Die kirchliche Trauung, Glaubenstrauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Schweden und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen bzw. Glaubensgemeinschaften nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. UNIQ-Aeternus sieht das anders, aufgeschlossener, bei uns wird der Begriff Heirat / heiraten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft benützt (wir sehen hier eine Gleichstellung). Wer bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aber lieber den Begriff verpartnern benützen will kann das ebenso gerne tun. Beim UNIQ-Aeternus Glauben sind natürlich (wie in einigen Ländern schon heute üblich) gleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen glaubensrechtlich völlig gleichgestellt, so dass bei uns der Ehebegriff geschlechtsunabhängig verwendet wird. Hinweis: Eine rechtlich bindende Trauung muss dann vom zuständigen Standesamt vollzogen werden.
Trauung - Zeremonie (UNIQ-Freie Trauung*)
Als Trauung bezeichnet man heute vor allem, dass Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einer Trauung in der Glaubensgemeinschaft oder sonstigen religiösen, glaubensspezifischen Feier. Die Trauung ist von Seite des Glaubens, der Religion der wichtigste Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner miteinander vermählt / verbunden.
Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei die letzteren beiden in vielen Ländern keine rechtliche Relevanz erlangen, aber ein wichtiger symbolische- spiritueller Akt ist. Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass mindestens ein Partner Mitglied der Konfession ist (in unserem Fall ein UNIQist ist), in deren Räumlichkeiten oder Ritualräumen die Trauung durchgeführt werden soll.

* Die Freie UNIQ-Trauung hat nur weltlichen Charakter. Das bedeutet, dass Sie wie bei der kirchlichen Trauung zusätzlich zum Standesamt gehen müssen.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Liebe, Partnerschaft und Familie
Auch ehemals verheiratete Partner die Geschieden wurden, (auch solche die früher bereits kirchlich verheiratet waren) haben nach unserer Auffassung das absolute Recht sich mit ihrem neuen Partner dennoch einer Hochzeitszeremonie im gesamten symbolisch- spirituellen Umfang zu unterziehen. Der spirituelle, aber auch soziale Aspekt – das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden – untermauert die Tiefe der Bindung bei einer Eheschließung.
Gerade homosexuelle Paare können mit der UNIQ-Freien-Trauung die Zeremonie feiern, die sie sich wünschen.

Durchgeführt werden die UNIQ-Aeternus-Freien-Trauungen von einer UNIQ-RitualbegleiterIn - ZeremonienleiterIn bzw. UNIQ-Theologin/Theologen.

RitualbegleiterIn - ZeremonienleiterIn
Unsere RitualbegleiterIn - ZeremonienleiterIn, plant und zelebriert freie Zeremonien in einem freien religiösen Rahmen (bzw. auf Wunsch nach UNIQ-Ritual).


Eine freie Taufe, Willkommensfeier, Lebensfeier, Namensgebungsfeier
 
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